Der Verkauf einer geerbten Wohnung folgt grundsätzlich denselben Schritten wie jeder andere Wohnungsverkauf, bringt jedoch einige Besonderheiten mit sich, die frühzeitig geklärt werden sollten.
Was Sie zuerst regeln müssen:
- Erbschein oder Erbschaftszeugnis: Um als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, benötigen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Ohne diesen Nachweis ist ein rechtswirksamer Verkauf nicht möglich.
- Erbengemeinschaft: Haben mehrere Personen geerbt, kann die Wohnung nur gemeinsam verkauft werden. Alle Erben müssen dem Verkauf zustimmen. Unstimmigkeiten in der Erbengemeinschaft können den Prozess verzögern, professionelle Begleitung hilft hier erheblich.
- Spekulationsfrist: Bei geerbten Immobilien gilt eine Sonderregel: Die Eigentumsdauer des Erblassers wird für die steuerliche Berechnung der Spekulationsfrist angerechnet. Hatte der Erblasser die Wohnung seit mehr als zehn Jahren oder selbst bewohnt, kann der Verkauf für Sie steuerfrei sein, auch wenn Sie selbst erst kurz im Besitz der Wohnung sind. Klären Sie das frühzeitig mit einem Steuerberater.
Wie Citymakler Dresden Sie unterstützt:
Wir begleiten Sie beim Verkauf einer geerbten Wohnung von Anfang an: von der ersten Werteinschätzung über die Koordination aller notwendigen Unterlagen bis zur Übergabe an den Käufer. Wenn mehrere Erben beteiligt sind, fungieren wir als verlässlicher Ansprechpartner für alle Seiten und sorgen dafür, dass der Prozess strukturiert und konfliktfrei abläuft.