Wer seine Wohnung verkaufen möchte, verkauft nicht nur Räume sondern einen Anteil am Gesamtgebäude. Und damit auch ein Stück gemeinschaftlich verwalteter Realität: Treppenhaus, Dach, Keller, Heizung, Fassade, alles gehört zur sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Was viele unterschätzen:
Nicht nur Sie treffen Entscheidungen, sondern auch die anderen Eigentümer. Geregelt wird das in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Diese Dokumente definieren, was genau Sie besitzen, wie Stimmrechte verteilt sind, wie Sonder- und Gemeinschaftseigentum voneinander abgegrenzt werden und wer über bauliche Änderungen mitentscheiden darf.
Auch eventuelle Sondernutzungsrechte, etwa an einem Gartenanteil oder Stellplatz, sind dort geregelt und müssen klar dokumentiert sein, um Missverständnisse beim Käufer zu vermeiden.
Fehlen diese Unterlagen oder sind sie unklar, wird der Verkauf schwieriger. Denn Käufer, Banken und Notare verlangen vollständige, aktuelle und nachvollziehbare Dokumentation – inklusive Teilungserklärung, Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung und Verwalterkontaktdaten.
Tipp:
Lassen Sie die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vor Verkaufsstart prüfen, am besten mit Blick auf Sonderrechte, Instandhaltungsregelungen und aktuelle Beschlüsse.