Haus vermieten in Dresden

Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser oder Privatvillen haben nur einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der Mietobjekte auf dem Immobilienmarkt Dresden. Der Interessentenkreis ist deutlich kleiner als bei Mietwohnungen – und oft fehlen Vergleichswerte für die eigenständige Ermittlung der angemessenen Miethöhe. Wir von Citymakler sind als Immobilienmakler in Dresden mit diesem Nischenmarkt vertraut, beraten umfassend zu allen Fragen und pflegen beste Kontakt zu anspruchsvollen Mietinteressenten.

Gute Gründe für Citymakler Dresden:
  • exzellente Ortskenntnis
  • Bereitstellung belastbarer Vergleichswerte für Mietpreisermittlung
  • gute Kontakte zu passender Klientel für Hausanmietung (z.B. Führungskräfte)
  • Beratung zur Mietvertragsgestaltung für diesen „Spezialfall“
  • Mediatortätigkeit in Auseinandersetzungen bei Kündigung wegen Eigenbedarf
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Können Maklerkosten für die Hausvermietung steuerlich abgesetzt werden?

Maklerkosten können wie alle bei Bewirtschaftung und Verwaltung anfallenden Kosten steuerlich abgesetzt werden, sofern der Eigentümer auch die Erträge der Immobilie versteuert, also mit dem Objekt beim Finanzamt steuerlich veranlagt ist. Es ist eine 100 % Sofortabschreibung im Jahr der Leistungserbringung der Maklerleistung zulässig. Das gilt für steuerlich veranlagte private Immobilieneigentümer wie auch für gewerbliche Immobilienunternehmer.

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Wer zahlt den Makler bei einer Hausvermietung?

Wie bei jeder anderen Vermietung von Wohnraum gilt auch bei der Hausvermietung das Bestellerprinzip: Es zahlt derjenige die Vermittlungsprovision, der den Makler mit der Mietersuche beauftragt hat. Dafür entstehende Kosten können nicht 1:1 auf die Miete umgelegt, aber durch Ausreizung des maximal möglichen Mietpreises zumindest partiell kompensiert werden.

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Kann ich ein Haus vermieten und später bei Eigenbedarf problemlos kündigen?

Eine Eigennutzkündigung ist ein juristisch komplexes Vorhaben, insbesondere dann, wenn der Mieter sich sehr mit seiner Wohnung verbunden fühlt. Will er nicht ausziehen, führt das unweigerlich zu Rechtsstreitigkeiten. Es gilt ein gesetzlicher Mieterschutz, eine Räumpflicht des Mieters besteht nicht automatisch. Denn der Mieter hat ein gewisses Repertoire an Einspruchs- und Anfechtungsmöglichkeiten: Er kann von dem Vermieter eine Begründung verlangen, warum dieser ausgerechnet in seine Wohnung ziehen will. Auch kann er einen Härtefall vortragen. Damit hat er u. U.  Erfolg, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass er in der Kürze der Zeit keine Ersatzwohnung findet. Deutsche Gerichte urteilen in Mietrechtsfragen traditionell eher mieterfreundlich und selten vermieterfreundlich. Laut Bundesgerichtshof genügt „der bloße Wunsch, in den eigenen 4 Wänden zu wohnen, nicht aus”, um eine Eigennutzkündigung zu rechtfertigen. Es bedarf stattdessen sachlicher, nachvollziehbarer Gründe für diese Vermietererklärung.

Wenn diese Konstellation absehbar ist, muss der Mietvertrag von Beginn an entsprechend befristet sein – also eine Mietlaufzeit mit festem Ende beinhalten. So weiß der Mieter von Beginn ab, dass er nach X Jahren ausziehen muss, weil der Vermieter selbst einziehen will. In diesem Falle muss der Vermieter nicht kündigen, denn der Vertrag läuft aus und der Mieter muss deshalb raus.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Mieter einen „normalen” (also: unbefristeten) Mietvertrag hat und der Vermieter einziehen will. Hier ist unter Umständen eine Eigenbedarfskündigung möglich. Der Gesetzgeber verlangt dazu eine Kündigungsfrist zwischen 3 und 12 Monaten – je nachdem, wie lang der Mieter schon in der Wohnung wohnt.

 

Als spezialisierter Immobilienmakler in Dresden empfehlen wir unseren Kunden, zunächst mit dem Mieter das einvernehmliche Gespräch zu suchen und eine gemeinsame Lösung für einen Auszug zu finden. Bei Verkaufsobjekten, die ohne Mieter teilweise bis zu 30% mehr Wert haben, bietet sich Citymakler als Mediator zwischen Verkäufer und Mieter noch vor Vermarktungsstart an. Damit kann allen Parteien, auch dem Mieter, für den gesamten Verkaufsprozess Sicherheit hinsichtlich der Nutzungsperspektive des Wohnobjektes vermittelt werden.

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