Wohnung vermieten in Dresden

Bei der Vermietung von Wohnungen bieten wir deutlich mehr Service und Exklusivität als andere Immobilienmakler in Dresden. So gibt es bei Citymakler keine Massenbesichtigungen. Stattdessen vereinbaren wir, soweit möglich, mit allen in Frage kommenden Interessenten individuelle Termine. Oft finden sich bereits in unserer umfangreichen Kundendatenbank potenzielle Mieter. So können wir die Vermittlung binnen kürzester Zeit abschließen. Die zügige Abwicklung geht jedoch nicht zulasten der Sicherheit – im Gegenteil: mit der Prüfung von SCHUFA, Creditreform, Vorvermieterauskunft und Einkommensnachweis bieten wir Vermietern gleich vierfache Sicherheit.

Gute Gründe für Citymakler Dresden:
  • Potenzialanalyse zur maximal erzielbaren Miete
  • Moderation des gesamten Vermietungsprozesses bis zur Unterschrift
  • Lebenslange Beratung zu von uns vermittelten Verträgen
  • hoher Bekanntheitsgrad als Immobilienmakler in Dresden mit entsprechender Glaubwürdigkeit bei Mietern und Vermietern
  • Full Service einschließlich Wohnungsübergaben, Handwerkerservice u. a.
  • Bonitäts-Check
Gute Gründe für Citymakler Dresden:
Spielt Ihre Wohnung schon die richtige Miete ein?
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Berechnung und Ergebnis kostenlos und sofort online keine Eingabe von Kontaktdaten Wertermittlungs-Report als PDF zum Download

Wohnung vermieten in Dresden: Was ist bei der Preisermittlung zu beachten

Sie wollen Immobilien vermieten? Dann stehen Sie früher oder später vor der entscheidenden Frage: Was ist mein Mietobjekt wert? Oder anders gefragt: Welche Kaltmiete ist für meine Wohnung realistisch. Diese Frage ist nur für Experten einfach zu beatworten, denn Neuabschlussmieten in Dresden liegen je nach Lage und Ausstattung zw. 6,- EUR/m2 und 16,- EUR/m2. Für uns als Immobilienmakler in Dresden ist dabei ein Kriterium entscheidend: die mieterseitige Nachfrage nach der Immobilie. Die bemisst sich jedoch nicht nach der Anzahl derer, die auf Wohnungssuche sind. Entscheidend ist vielmehr die Nachfrage des Interessenten, welcher die höchste Mietpreis-Zahlungsbereitschaft mitbringt. Das zumindest wäre die reine Wirtschaftslehre im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage.

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Allerdings sind Immobilien – insbesondere Wohnungen – kein reines Wirtschaftsgut, sondern erfüllen auch einen gemeinschaftlich-sozialen Zweck: Sie decken das existenzielle menschliche Bedürfnis nach privatem Wohnraum ab. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Reihe von Regularien erlassen, welche die freie Preisgestaltung durch Marktkräfte reguliert und eingrenzt. Die bekanntesten Instrumente sind unter den Stichworten „Vergleichsmietensystem“, „Mietspiegel“, „Mietbremse“ oder „Kappungsgrenze“ bekannt. Manche dieser Gesetze und Verordnungen treffen ausschließlich auf Erstbezüge, andere ausschließlich auf Folgevermietungen manche auch auf beides zu. Zudem gibt es regional starke Unterschiede: In manchen Gemeinden oder Stadtteilen gelten aufgrund eines angespannten Wohnungsmarktes mehr Vorschriften als bspw. in ländlichen Regionen.

Wir von Citymakler beraten im Rahmen der Mietpreisermittlung und Markteintrittsberatung zu der maximal erzielbaren Miete. Dabei profitieren Sie von unserer Vertrautheit mit dem Immobilienmarkt Dresden und all seinen stadtteilspezifischen Preisniveaus. Ob am Stadtrand oder im Zentrum, ob Gründerzeitvilla oder Loft: Wir kennen Miet-Interessenten, die den Wert Ihrer Wohnung zu schätzen wissen und eine entsprechende Zahlungsbereitschaft mitbringen. Auch mögliche „stille Reserven“ bei der Miethöhe behalten wir langfristig im Blick und betreuen Sie als Immobilieneigentümer zu dem von uns vermittelten Vertrag ein Leben lang.

Wer, wie, was: So gestaltet sich unser Prozess für das Wohnung vermieten und Haus vermieten

Nach der unverbindlichen Wertermittlung ist der erste Schritt eine Markteintritts-Beratung, bei der wir auf Basis einer fundierten Stärken-Schwächen-Analyse den Masterplan für die Vermarkung Ihrer Immobilie erarbeiten: einschließlich To-do-Liste zur Mängelbehebung und Zeitplan. Es folgt die Objekt-Visualisierung mit der Erstellung professioneller Fotos und der Erstellung eines multimedialen Exposés. Im Rahmen des Portal-Service wird Ihr Angebot dann in allen relevanten Kanälen ohne Zusatzkosten positioniert und über unsere Kundendatenbank angeboten. Die optimale Platzierung Ihrer Wohnung in der entsprechenden Zielgruppe generiert Interessenbekundungen potenzieller Mieter, die im Rahmen unseres Interessenten-Service bedient werden. Dieser umfasst das Beantworten alle eingehenden Anfragen, ein Vorab-Eignungscheck (z. B. werden Fragen zu  Tierhaltung, Familiengröße und Einkommen noch vor Besichtigung abgefragt) und die Vereinbarung individueller Besichtigungen mit den am besten geeigneten Interessenten. Der letzte Schritt vor Vertragsschluss ist ein ausführlicher Bonitäts-Check.

Doch auch damit ist der Weg noch nicht zu Ende. Ist diese Prüfung positiv und haben unsere Makler auch persönlich einen durchweg positiven Eindruck von dem Bewerber, erfolgt eine Empfehlung an Sie als Vermieter zum Vertragsabschluss. Oft sind wir durch unsere Vermarktungsstärke und Kundendatenbank in der Lage, Ihnen zwei bis dreivollständig geprüfte Bewerber gleichzeitig zu empfehlen. Sobald Sie entschieden haben, starten wir den Prozess Vertragsabschluss. Dazu setzen wir einen anwaltlich geprüften Mietvertrag auf und moderieren alle Fragen und Änderungswünsche zwischen Mieter und Vermieter. Wann immer wir gefragt sind, stehen wir Ihnen in unserer Spezialisierung zum Immobilienmakler in Dresden als Berater, Vermittler und zuverlässiger Dienstleister zur Seite.

Kundenmeinungen
Leistungen
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Mit professionellen Fotos und Multimedia-Elementen setzen wir Ihre Immobilie in Szene. Ihr Vorteil: mehr Interessenten und eine bessere Verhandlungsposition.

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Wir sensibilisieren für das Konfliktpotenzial rund um Immobiliengeschäfte – und helfen im Streitfall bei der Erarbeitung fairer, praxisnaher Lösungen.

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SCHUFA, Creditreform, Gehaltsnachweis oder Vorvermieterauskunft: Wir prüfen akribisch die Zahlungsfähigkeit potenzieller Vertragspartner.

Befristung von Mietverträgen: Was muss ich beachten?

Eine Befristung von Mietverträgen ist bei Wohnungsvermietungen nur unter besonderen Umständen möglich. Unter Befristung versteht man im Allgemeinen die Vereinbarung einer Laufzeit oder die Vereinbarung eines Vertragsablauftermins, der dann zu einer Beendigung des Mietverhältnisses führen soll – praktisch gesehen: dem Auszug des Mieters.

Ihrem theoretischen Anspruch auf Auszug des Mieters steht jedoch der mieterwohl-orientierte allgemeine Kündigungsschutz entgegen. Da der Mieter in seinen vier Wänden nicht in permanenter Angst vor Kündigung und Auszug leben soll, kann der Vermieter bei Vertragsabschluss keine Laufzeit mit anschließendem Auszugszwang vereinbaren. Sofern dennoch eine solche Regelung vereinbart wurde, ist sie unwirksam. Rein rechtlich gesehen wird jedes Mietverhältnis als unbefristeter Vertrag gewertet.

Ausnahmen sind folgende Konstellationen, welche gesondert im Vorfeld zu vereinbaren und vom Vermieter nachzuweisen sind:

  • Vermietung möblierter Zimmer,
  • Eigennutzung des Vermieters der Wohnung,
  • Abriss und
  • Sanierung.

In diesen Fällen ist der Abschluss eines Laufzeitmietvertrages möglich.

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Planungssicherheit durch Kündigungsausschluss

Nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter brauchen Planungssicherheit. Deswegen vereinbaren wir als Alternative zu Laufzeitmietverträgen auf Wunsch einen Kündigungsausschluss von mindestens einem Jahr. Aus Ihrer Sicht als Vermieter liegen die Gründe auf der Hand: Eine Neuvermietung kostet Maklerprovision, oft sind einige Tage oder Wochen Leerstand bis zum Beginn des neuen Mietvertrages zu verbuchen oder Sie haben noch in Schönheitsreparaturen oder technische Aufwertungen der Wohnung vor Neuvermietung investiert. Da kommen leicht einige Hundert oder Tausende Euro zusammen – und die amortisieren sich nur dann, wenn der vom Makler vermittelte Mieter nicht nach kurzer Zeit wieder auszieht. Um das sicherzustellen und Rechtskonflikte rund um unerlaubte Befristungen auszuschließen, vereinbart Citymakler einen befristeten Verzicht auf Kündigung seitens des Mieters für das erste Mietjahr oder länger.

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Wohnung vermieten oder Wohnung verkaufen – was ist rentabler?

Als seriöse Makler können wir diese Frage nicht pauschal beantworten. In manchen Fällen erzielen Sie unter dem Strich ein besseres Ergebnis, wenn Sie die Immobilie halten und vermieten. In anderen Fällen ist ein Verkauf die bessere Lösung. Ein triftiges Argument für den Verkauf ist dringender Kapitalbedarf – sei es für neue Investitionen oder aus privaten Gründen. Langfristig orientierte Anleger werden ihre Immobilie eher halten und selbst bewohnen oder bewirtschaften. Schließlich sind Wohnungen ein sehr stabiles Wirtschaftsgut mit moderaten, aber dafür stetigem, zuverlässigem Wertzuwachs. Unter Immobilien verkaufen finden Sie ausführlichere Informationen zum richtigen Timing. Und selbstverständlich beraten wir Sie als spezialisierter Immobilienmakler in Dresden gern unter Einbeziehung Ihrer Lebensumstände und aller andern relevanten Kriterien zu dieser Frage.

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