von Jana Lustik-Alban

Wie der freie Verkauf im Scheidungsfall gelingt

Lesezeit ca. 3 Minuten

Scheiden tut weh – nicht selten auch finanziell. Besonders wenn im Scheidungsfall Immobilien aufzuteilen sind, werden schnell Entscheidungen getroffen, welche hohe Verluste für beide Seiten mit sich bringen können. Doch das muss nicht sein. Erfahren Sie in unserem Einblick mehr über die Vorzüge eines freien Verkaufs und warum er oft als die bessere Alternative zur Teilungsversteigerung angesehen wird. 

Im Jahr 2022 gab es in Deutschland 390.700 Eheschließungen. 137.400 Ehen wurden geschieden. Eine Übertragung der Immobilie an die Kinder ist nicht immer möglich, da Unterhaltungskosten und Eigentümerpflichten eine zu große Belastung sein können.   

 Der Verkauf der Immobilie ist der einfachste und lukrativste Lösungsweg. Vorausgesetzt, eine Einigung dazu ist möglich. Bei dieser fairen Lösung bekommt jeder die Hälfte vom Erlös.  

Eine Zwangsversteigerung kann verheerende Folgen haben, da der Verkaufspreis oft weit unter dem Marktwert liegt. Wenn dieser Preis die vorhandenen offenen Forderungen an die Bank nicht deckt, wird es noch vertrackter.    

Viele zerstrittene Paare fragen sich, wie der gemeinsame Verkauf ohne Teilungsversteigerung gelingen soll, wenn keine vernünftige Kommunikation zwischen den Ehepartnern mehr möglich ist.  

Ein erfahrener und spezialisierter Immobilienberater wie Citymakler Dresden kann hier moderieren und vermitteln, sodass die Parteien keine persönlichen Gespräche führen müssen und beide fair und neutral vertreten sind. 

Warum lohnt es sich, das Haus gemeinsam zu verkaufen?

1. Flexibilität und Kontrolle: Beim freien Verkauf haben die Ehepartner die Möglichkeit, gemeinsam über den Verkaufsprozess zu entscheiden. Sie können den Zeitpunkt, den Preis und die Bedingungen des Verkaufs selbst bestimmen. Dadurch behalten Sie die Kontrolle über den Verkauf und können Ihre individuellen Bedürfnisse besser berücksichtigen.

2. Finanzielle Vorteile: Ein freier Verkauf ermöglicht es Ihnen, den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie zu erzielen. Im Gegensatz zur Teilungsversteigerung, bei der oft niedrigere Verkaufspreise erzielt werden, haben Sie beim freien Verkauf die Möglichkeit, potenzielle Käufer anzuziehen und den Wert Ihrer Immobilie zu maximieren. 

3. Zeitersparnis: Eine Teilungsversteigerung kann ein langwieriger Prozess sein, der oft Monate oder sogar Jahre dauern kann. Beim freien Verkauf hingegen können Sie den Verkaufsprozess beschleunigen und schneller zu einer Lösung kommen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie die finanziellen Mittel aus dem Verkauf benötigen, um Ihre individuellen Lebenspläne voranzutreiben. 

4. Beibehaltung der Privatsphäre: Eine Teilungsversteigerung ist ein öffentlicher Prozess, bei dem Informationen über Ihre persönlichen Angelegenheiten öffentlich zugänglich werden können. Beim freien Verkauf hingegen können Sie Ihre Privatsphäre wahren und den Verkauf diskret abwickeln. 

5. Harmonische Lösungen: Ein freier Verkauf bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner eine einvernehmliche Lösung zu finden. Durch die Zusammenarbeit können Sie Konflikte minimieren und eine harmonische Trennung erreichen, was insbesondere dann wichtig ist, wenn Kinder involviert sind. 

Bei einem Hausverkauf wird der Erlös je nach Höhe der jeweiligen Eigentumsanteile am Haus auf die Ehepartner aufgeteilt. Zuvor müssen noch bestehende Kredite getilgt und eine meistens anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden.  

Hinweis: Darf ich auch alleine den Makler beauftragen? Nein, das macht keinen Sinn, der Partner muss den notariellen Kaufvertrag mitunterzeichnen. Beide müssen in Bezug auf den Kaufpreis und den Makler einig sein.  

 

Die häufigste Alternative dazu ist die Teilungsversteigerung (Zwangsversteigerung).

Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung durchführen zu lassen. Diesen Antrag kann jeder der Ehepartner stellen, unabhängig davon, wie groß sein Miteigentumsanteil am Haus ist. Das Haus wird in der Folge durch das Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert. Dies sollte der letzte Ausweg sein, wenn nach Aufsuchen eines Immobilienprofis und einer Experteneinwertung des Hauses keine Verständigung erzielt werden kann.  

Die Realteilung, bei welcher beide Parteien in der Immobilie wohnen bleiben, wird fast nie durchgeführt, da sie baulich schwer umzusetzen ist und die Expartner selten unter einem Dach leben möchten. 

Fazit  

Seien Sie schlau und schützen Sie Ihr Vermögen. Auch Zugeständnisse sind finanziell  
lukrativer als eine Zwangsversteigerung. Verluste von 20% bis 40% sind unnötig. Auch wenn eine Einigung anfangs nicht erreichbar erscheint, haben wir bereits in zahlreichen Fällen bewiesen, dass ein Experte in Kommunikation und Immobilienvermittlung der Schlüssel zum erfolgreichen freien Verkauf sein kann.  

Jana Lustik-Alban
Senior Managerin Verkauf
Telefon: +49 (0) 351 6555 757 +49 (0) 351 6555 757
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