von Marko Häbold

Wasserschaden-Wohnung unbewohnbar - wer zahlt das Hotel?

Lesezeit ca. 2 Minuten

Von Citymakler vermittelte Mietverträge schützen das Geld von Mieter und Vermieter. Denn wir verpflichten den Mieter zum Abschluss einer Hausratversicherung. Der Hintergrund sind potenzielle Havarie-Ereignisse. Lesen Sie hier, wer was zahlt, wenn die Wohnung zeitweise unbewohnbar ist.

Es ist der Albtraum für Mieter und Vermieter: Ein Rohrbruch führt zu einer Baddemontage und wochenlangen Trocknungen. Die Wohnung ist vorübergehend unbewohnbar, der Mieter benötigt Ersatzwohnraum. Während Immobilieneigentümer fast immer gegen Wasserschäden versichert sind, wiegen sich Mieter oft in einer trügerischen Sicherheit. Denn für die Kosten des Ersatzwohnraums haftet nicht der Vermieter, sondern der Mieter selbst.

Bis zu 100 % Mietminderung sind möglich

Unser Anwalt formuliert die Rechtslage so:
„Gemäß § 536 BGB ist der Mieter berechtigt, die Miete im Verhältnis der Beeinträchtigung des Gebrauches herabzusetzen. Wird die Wohnung durch einen Wasserschaden unbewohnbar, so kann dies dazu führen, dass der Mieter für die Dauer der Beeinträchtigung keine Miete bezahlen muss. Dieser Anspruch steht dem Mieter verschuldensunabhängig zu, d.h. es kommt nicht darauf an, ob den Vermieter am Eintritt des Schadens eine Schuld trifft.“ 
Normaler Verschleiß von Bauteilen ist keine Vermieterschuld. Die Mietminderung ist zudem nicht möglich, wenn den Mieter selbst die Schuld trifft, bspw. durch eine fehlerhaft angeschlossene Waschmaschine.

Ersatzwohnung oder Hotel: oft ein überraschender Kosten-Schock für den Mieter

Was viele Mieter nicht wissen: Der Vermieter haftet nur für die schnelle Wiederherstellung der Bewohnbarkeit, aber nicht für die Kosten des Ersatzwohnraums.
Muss der Mieter einer 3-Raum-Wohnung mit 1.000,- EUR mtl. Warmmiete mit seiner Familie in eine gleich große Airbnb-Wohnung umziehen, werden schnell 3.000,- EUR Monatskosten fällig. Zwar kann die Ersparnis aus der 1.000,- EUR Mietminderung dafür eingesetzt werden, aber die Differenz (2.000,- EUR) geht auf Kosten des Mieters.
Doch der Mieter kann gegen solche Kosten versichern. Mit einer Police, die in jedem ordentlichen Haushalt Standard sein sollte.

Hausratversicherung als Mieterpflicht

Die meisten Hausratversicherungen decken die Kosten für Ersatzwohnraum ab.
Bitte prüfen Sie als Mieter, ob Sie diese Versicherung besitzen, und ob die Deckung Ihren aktuellen Wohnverhältnissen entspricht. Sollten Sie zwei oder drei Schlafräume brauchen, muss die Versicherung mind. 100,- EUR tgl. Ersatzwohnraumkosten übernehmen (sie kennen vermutlich die Preise bei Airbnb und booking.com, die pro Tag selten unter 100,- EUR für eine Familienwohnung liegen). 

Gute Versicherungen übernehmen auch die Kosten für Ein- und Auszug, sowie evtl. die Einlagerung Ihrer Möbel.  
 
Bitte bedenken Sie als Mieter: Sie sind verpflichtet, Baufreiheit für die Trocknungsfirma zu schaffen. Die Kosten für Ein- und Auszug sind folglich Mietersache. 

Bestehen Sie als Vermieter auf dem Nachweis, dass diese Versicherung vom Mieter abgeschlossen wird.  

In Citymakler-Mietverträgen wird der Mieter dazu verpflichtet, zur Sicherheit aller Vertragspartner. 

Marko Häbold
Geschäftsführer / Gesellschafter
Telefon: +49 (0) 351 6555 715 +49 (0) 351 6555 715
Bild

Citymakler Thema
Wohnung-Haus-Mieten
Themen
Unsere Autoren