Das Bauchgefühl und die Sympathie sind vielen Vermietern sehr wichtig. An erster Stelle jedoch steht die Bonität der potentiellen neuen Mieter. Hier zählt meiste für den Vermieter vorrangig, ob er den Mietzins pünktlich und regelmäßig von seinen Mietern erhält, weniger die Renditeoptimierung.
Jeder Vermieter und auch Makler freut sich auf vollständige Bewerbungsunterlagen, auch gerne bereits zum Besichtigungstermin. In der Regel wird jeder professionelle Makler vorab ein Gespräch über und mit den Interessenten führen und die Gegebenheiten der Immobilie sowie relevante Eckdaten besprechen. Es dürfen nur Fragen gestellt werden, die den Mieter gem. § 19 Absatz I Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht benachteiligen. Fragen zur ethnischen Herkunft, sexuellen Neigungen, Schwangerschaft, Rauchverhalten, politischen Haltungen oder Behinderungen dürfen nicht gestellt werden.
Einen großen Stellenwert bei der Bonitätsprüfung sind die Vorlage der Einkommensnachweise, bei Berufsanfängern die Kopie des Arbeitsvertrages, bei Leistungsempfänger die Angemessenheitsbescheinigung, bei Selbstständigen der Einkommenssteuerbescheid oder die BWA.
Eine große Hilfe ist hier die SCHUFA. Entweder der Mietinteressent reicht nach Besichtigung der Immobilie und seiner Bekundung eines Anmietungswunsches seine Eigenauskunft mit der Selbstauskunft ein, oder gestattet dem Vermieter oder Makler die Einholung der SCHUFA Auskunft, bei Selbstständigen und gewerblichen Mietern die CREFO-Auskunft.
Eine weitere große Hilfe bei der Bonitätsprüfung von Mietern ist die Zuarbeit des Vorvermieters. Hier sollten alle Vermieter ehrlich mit der Auskunft über die jetzigen Mietverhältnisse sein um Mietnormaden nicht noch mehr Spielraum zu geben und „lästige“ Mieter nicht wegzuloben. Auch Sie als Vermieter wollen eine pünktliche und korrekte Mietzahlung vom nächsten Mieter erhalten.