Risiko raus – Sicherheit rein. Mit rechtssicherer Vertragsgestaltung Ihre Rendite absichern
Vermieter, Hausverwalter und Makler sind alarmiert, denn der Gesetzgeber hat umfangreiche Auskunfts- und Beweispflichten des Vermieters, insbesondere bei Ausnahmetatbeständen, detailliert geregelt. Wie gehen Sie für die maximale Rechtssicherheit vor?
Unser Experten-Tipp - Gehen Sie systematisch vor, ordnen Sie die zu vermietende Wohnung zunächst richtig im Mietspiegel ein, und wählen Sie eine dieser beiden Optionen:
Option A – keine Ausnahmeregelungen:
Sollten keine Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Mietpreisbremse zur Anwendung kommen, muss die Wohnung vor Neuvermietung exakt im Mietspiegel eingeordnet werden. Dazu ist Detailwissen zur Wohnung (Ausstattung, Lage etc.) sowie die Einordnung in den Mietspiegel und dessen rechtliche Interpretation notwendig. Citymakler empfiehlt Ihnen, die Wohnung im Rahmen einer Markteintrittsberatung fachmännisch zu besichtigen und mittels Datenerhebung die Risiken zu minimieren. Wir raten Ihnen, die zulässige 10%-Überschreitung auszuschöpfen, auch um bei einem weiteren Mieterwechsel auf eine entsprechend hohe Vormiete Bezug nehmen zu können. Sollten Sie mit einem Mietvertragsabschluss gegen die höchstzulässige Kaltmiete verstoßen, drohen Ihnen Rückforderungen des Mieters.
Option B – Ausnahmeregelung(en) anwendbar:
Ausnahmeregelungen zur Befreiung von der Mietpreisbremse geben dem Vermieter weiterhin eine gewisse Vertragsfreiheit, gemäß dem aus Angebot und Nachfragen in freien Märkten entstehenden Mietpreis neu zu vermieten. Citymakler rät Vermietern, diese Option - sofern möglich - zur Sicherung und Wertentwicklung ihrer Wohnimmobilien zu nutzen. Da die Ausnahmeregelungen zur Mietpreisbremse in Dresden sehr differenziert sind, ermitteln wir für Vermieter in unserer Markteintrittsberatung automatisch die anwendbaren Ausnahmetatbestände.
Achtung – ein wichtiger Rechtshinweis zum Schluß:
Bei Option B treffen den Vermieter strenge Auskunftspflichten. Gegenüber dem Neumieter muss schriftlich - ohne Aufforderung - vor Vertragsabschluss belegt werden, wie und warum die Ausnahme greift.
Unsere Vermietungsabteilung bietet Vermietern eine strukturierte Datenerhebung, die Einordnung Ihrer Wohnung sowie einen Service zur bestmöglichen Neuvermietung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen eine unverbindliche Mietpreis-Kalkulation für mehrere Ihrer Dresdner Wohnungen. Dieser Service ist kostenfrei und unabhängig von der Erteilung eines Verkaufs- oder Vermietungsauftrages.