von Grit Windrich

Die Einbauküche „Fluch und Segen“ einer Mietwohnung. Das haben Mieter zu beachten nach geltender Rechtslage.

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Sie haben ein Wohnungsangebot gefunden welches Ihren Wünschen entspricht, Sie vereinbaren mit dem Makler einen Besichtigungstermin und werden enttäuscht, weil ein Raum als Küche bezeichnet wurde, obwohl gar keine Küche vorhanden war?

Möbliert oder unmöbliert - das ist hier die Frage.

Auch wenn ein Wohnungsangebot mit einer Küche ausgeschrieben wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet diese zu möblieren, sprich eine Einbauküche zur Verfügung zu stellen. Ein Raum darf als Küche bezeichnet werden, solange Anschlüsse für Wasser und Strom vorhanden sind.

 

Schlägt sich eine Einbauküche auf den Mietpreis nieder?

Auf jeden Fall. Hier darf der Vermieter aber keine x-beliebige Summer verlangen, es zählt der Zeitwert. Dieser setzt sich zusammen aus: Anschaffungswert - Nutzungsdauer + Kapitalzins
Werden Sie aber in keinem Mietvertrag finden, sondern eine Angemessenheit der Gesamtmiete.

 

Was tun, wenn die Küchengeräte defekt oder verschlissen sind?

Hier ist Ihr Vermieter zuständig. Solange die Einbauküche Teil des Mietvertrages ist, ist dieser dazu verpflichtet defekte Geräte auszutauschen oder verschlisse Möbelstücke zu ersetzen. Sie kochen lieber mit Gas oder Induktion, oder die Farbe der Fronten passen nicht zu Ihrer frisch erworbenen Kaffeemaschine, Pech gehabt. Das ist alles reine Geschmackssache :)

 

Sie haben bereits eine Einbauküche möchte diese gern in Ihre neue Wohnung mitnehmen?

Dazu benötigen Sie das Einverständnis Ihres Vermieters, schließlich ist dies seine Küche. Doch wohin mit der Alten? Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Küche des Wohneigentümers bis zu Ihrem Auszug, ordentlich, trocken und sicher aufbewahrt wird, denn die sollte spätestens bei Wohnungsabgabe wieder an Ihrem alten Platz stehen und funktionstüchtig sein.

 

Sie möchten Ihre eigene Küche nicht mit in die neue Wohnung nehmen?

Dann können Sie diese auch Ihrem Vermieter oder potenziellen Nachmieter zum Kauf anbieten. Gehen Sie aber wirklich mit einem geeigneten Kaufvertrag auf Nummer sicher. Eine Haftung sollte explizit ausgeschlossen werden.

 

Sie mieten eine Eigentumswohnung ohne Einbauküche an?

Dann ist Vorsicht vor Eigenbedarfskündigung geboten. Hier sollten Sie sich, vor Einbau Ihrer eigenen Küche eine schriftliche Zusage auf Verzicht zur Eigennutzkündigung einholen. Andernfalls tätigen Sie ggf. eine hohe Investition für eine an die Räume angepasste Küche, welche bei einem zu zeitigen Auszug nicht gut in anderen Wohnungen einbaubar ist.

Citymakler ist einer der führenden Wohnungsvermittler in Dresden. Zu Mietvertragsgestaltungen in Zusammenhang mit Einbauküchen, und den daraus resultierenden Mieter- und Vermieterrechten, können wir alle Vertragsparteien optimal beraten. Unsere Mietvertragsvorlagen sind juristisch auf dem letzten Stand und berücksichtigen alle Aspekte zum Thema Einbauküche.

Grit Windrich
Senior Managerin Vermietung
Telefon: +49 (0) 351 6555 772 +49 (0) 351 6555 772
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